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Durch die neue DBA-Entlastungsverordnung ist es notwendig, bei Zahlung des
Gestellungsentgeltes an ausländische Arbeitskräfteüberlasser ohne
einkommensteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich, Abzugsteuer in
Höhe
von 20 % einzubehalten. Wirksam wurde diese Regelung bereits mit
1.7.2005. mehr »»
Seit der EU-Erweiterung per 1.5.2004 dürfen Unternehmen, die in den neuen
Mitgliedsstaaten ansässig sind, Arbeitskräfte nach Österreich überlassen.
Eine eigene Bewilligung für dieses grenzüberschreitende Personalleasing nach
dem so genannten Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ist nicht erforderlich. mehr »»
Inhalt:
1. Wesentliche Ansprüche überlassener Arbeitnehmer
2. Verpflichtungen des Überlassers bzw. des
Beschäftigers:
3. Informationsstelle und Auskunftsperson:
4. Penible Kontrolle ist Pflicht:
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