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Gesetze

Haftung für den Beschäftigerbetrieb nun auch im steuerlichen Bereich!

Durch die neue DBA-Entlastungsverordnung ist es notwendig, bei Zahlung des Gestellungsentgeltes an ausländische Arbeitskräfteüberlasser ohne einkommensteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich, Abzugsteuer in Höhe
von 20 % einzubehalten
. Wirksam wurde diese Regelung bereits mit 1.7.2005. mehr »»

Abzugsteuer - Steuerfallen


Rechtsfalle bei Überlassungen aus dem Ausland

Seit der EU-Erweiterung per 1.5.2004 dürfen Unternehmen, die in den neuen Mitgliedsstaaten ansässig sind, Arbeitskräfte nach Österreich überlassen. Eine eigene Bewilligung für dieses grenzüberschreitende Personalleasing nach dem so genannten Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ist nicht erforderlich. mehr »»


Gesetzliche Bestimmungen für grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich

Inhalt:

1. Wesentliche Ansprüche überlassener Arbeitnehmer
2. Verpflichtungen des Überlassers bzw. des Beschäftigers:
3. Informationsstelle und Auskunftsperson:
4. Penible Kontrolle ist Pflicht:



Informationen zu den Änderungen im Kommunalsteuergesetz

Änderungen im KommStG. 1993 ab 2002.

Ab Jänner 2002 ist die Personalüberlassung durch ein inländisches Unternehmen sowie die Freibetrags- und Freigrenze neu geregelt (Abgabenänderungsgesetz 2001). Das BMF gibt zu verschiedenen Fragen seine Rechtsansicht bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden durch diese Information nicht begründet. mehr »»

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